Der Soli ist weg, die Umsatzsteuer steigt wieder, Versicherungsbeiträge werden erhöht. 2021 wird sich wieder einiges ändern, vieles hoffentlich zum Guten. Gerade im Bereich Steuern haben einige Freiberufler und Selbstständige wieder viel Einsparungspotential. Wir haben die wichtigsten Änderungen 2021 für euch zusammengefasst.
STEUERN
Der Soli kommt weg
Der altbekannte „Soli“ wurde für 2021 nun tatsächlich für die große Mehrheit der Deutschen abgeschafft. Großverdienern bleibt er allerdings erhalten, die Freigrenzen hängen jeweils von der familiären Situation ab (für Singles gilt die Freigrenze z.B. bis zu einem Einkommen von 73.000 Euro brutto).
Nicht nur Angestellte sparen dadurch, auch Selbstständige dürfen sich über diese Steuerentlastung freuen. Der Soli von 5,5 Prozent deiner Einkommensteuer fällt weg, wenn deine zu zahlende Einkommensteuer unter 16.956 Euro liegt.
Etwas anders ist es bei GmbHs: Da der Soli hier auf die Körperschaftssteuer anfällt, müssen Gewerbetreibende weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Da die Köperschaftssteuer aber nur 15 Prozent beträgt, fiel der Soli hier schon immer geringer aus. Und für das eigene Geschäftsführergehalt bzw. Einkommen, fällt der Soli auch hier weg.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Soli-Rechner zur Verfügung gestellt, den du auch für deine Umsatzsteuervorannmeldung nutzen kannst.
Die Umsatzsteuer steigt wieder an
Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie und um die Wirtschaft anzukurbeln den vorrübergehen die Mehrwertsteuer gesenkt. Der verminderte Mehrwertsteuersatz gilt seit dem 1. Juli 2020 und endete am 31. Dezember 2020. Ab sofort gilt also wieder die reguläre Umsatzsteuer von 19%.
Für deine Rechnungen auf Malt musst du dazu folgendes beachten: Liegt das Leistungsdatum deines Projekts in 2021, musst du die Umsatzsteuer von 19% oder ermäßigt 7% angeben, wurde die Leistung in 2020 erbracht, gilt immernoch die reduzierte Mehrwertsteuer von 16% bzw. 5% ermäßigt.
Umsatzsteuer-Voranmeldung ab jetzt nur noch quartalsweise
Ab 1. Januar 2021 müssen neu gegründete Unternehmen nurnoch vierteljährlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen, statt wie zuvor monatlich. Das gilt allerdings nur, wenn deren Umsatz ein Maximum von 7.500 Euro im Monat nicht überschreitet.
Künstlersozialabgabe steigt doch nicht
Der disskutierte erhöhte Abgabesatz für die Künstersozialkasse (KSK) bleibt nun doch unverändert bei 4,2%. Ein Entlastungszuschuss des Bundes verhinderte die ursprünglich geplante Anhebung.
Der Grundfreibetrag wurde erhöht
Der Grundfreibetrag, auch Steuerfreibetrag genannt, steigt im Jahr 2021 auf 9.744 Euro. 2022 steigt der Grundfreibetrag auf 9.984 Euro.
Für weitere Steuertipps, gehen wir in unserer monatlichen Malt Academy zu Steuerthemen speziell auf die Neuigkeiten für 2021 ein. Registriere dich hier.
VERSICHERUNG
Der Mindestbeitrag für die Krankenkasse steigt
Für Freiberufler*innen und Selbstständige*r, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist der Versicherungsbeitrag variabel zum Einkommen. Allerdings gibt es immer einen Mindestbetrag, der zu zahlen ist. In 2021 stiegt dieser Mindestbetrag, der sich an der allgemeinen Mindestbemessungsgrundlage misst, leicht an.
Sie liegt derzeit bei 1.061,67 Euro monatlich und soll 2021 auf 1.096,67 Euro steigen. Anhand dieser monatlichen Einkünfte wird der Mindestbetrag berechnet, auch wenn die Einkünfter darunter liegen. Die Mindestbemessungsgrundlage ist für gering verdienende Selbständige relevant, die sich freiwillig gesetzlich versichern. Bei einem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent ergibt sich daraus ein monatlicher Mindestbeitrag von 153,53 Euro statt bisher 148,63 Euro.
Es gibt Beitragserhöhungen bei privaten Krankenkassen
Viele Privatversicherung ziehen im Januar 2021 ihre Beiträge deutlich an. Im Schnitt handelt es sich um Erhöhungen von rund 8 Prozent.
SONSTIGES
Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch tritt in Kraft
Das neue Gesetz soll vor allem Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen von missbräuchlichen Abmahnungen schützen. Mehr Informationen zu den Kernpunkten des Gesetzes findet ihr hier.
KfW-Schnellkredit greift nun auch für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Für alle die durch die anhaltende Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert. Es steht nun auch für Einzelunternehmer*innen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.
Wir wünschen euch ein erfolgreiches Jahr 2021 und sagen gerne BYE zu 2020!