Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde eine Altersvorsorgepflicht für Freelancer und Selbstständige festgelegt, der Gesetzesentwurf dazu sollte ursprünglich noch 2019 vorgelegt werden. Doch wie steht es um die Pläne und wann müssen Selbstständige mit einer Altersvorsorgepflicht rechnen? Wir haben Dr. Andreas Lutz vom VGSD befragt, der sich aktiv für Selbstständige in der Politik einsetzt und am Gesetzgebungsverfahren als Experte für die Interessen der Gründer und Selbstständigen beteiligt ist.
Wann soll die Altersvorsorgepflicht für Freelancer und Selbstständige kommen?
Geplant war die Altersvorsorgepflicht für 2021, aktuell gehen wir aber davon aus, dass sich eine Umsetzung realistisch noch mehrere Jahre ziehen wird. Grund dafür ist die ohnehin hohe Belastung der Soloselbstständigen durch Corona. Auch entsteht ein immenser Prüf- und Bürokratieaufwand, wenn die bestehende Altersvorsorge von rund drei Millionen betroffenen Selbstständigen geprüft werden müsste – und das regelmäßig.
Welche Altersvorsorgeformen sollen hier offiziell akzeptiert werden?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Freelancer und Selbstständige vorgesehen, die nicht bereits pflichtversichert sind (etwa in berufsständischen Versorgungswerken). Im Rahmen einer Opt-out-Lösung sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten insolvenz- und pfändungssicheren Vorsorgearten wählen können. Diese (alternativen Formen) sollen in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Aktuell ist hier nur die Riester/Rürup aufgeführt.
Gibt es denn schon konkrete Pläne wie die Altersvorsorgepflicht für Freelancer und Selbstständige konkret aussehen soll?
Eine konkreten Fahrplan für die Ausgestaltung im Detail gibt es aber noch nicht. Als VGSD beteiligen wir uns hier aktiv an dem Gesetzgebungsverfahren und vertreten die Interessen der Selbstständigen durch konstruktive Verbesserungsvorschläge, die wir in unserem Positionspapier zu diesem Thema zusammengefasst haben.
Unsere Forderungen beinhalten die folgenden Punkte:
- Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige
Für Selbstständige, die bereits privat fürs Alter vorgesorgt haben – was auf die meisten Selbstständigen zutrifft – muss Bestandsschutz gelten. Ein Wechsel wäre nicht nur viel zu komplex, sondern auch unfair, wenn dadurch Verluste für diejenigen entstehen, die bereits in alternative Anlagen investiert haben. Wenn man der Vielzahl alternativer Vorsorgeformen gerecht werden wollen würde, wäre das ein riesiger bürokratischer Aufwand. Wir fordern deshalb, dass die Altersvorsorgepflicht nur für Selbstständige gilt, die neu gründen. Selbstständige, die bereits eine private Altersvorsorge haben, sollen unberührt bleiben.
- Übermäßige Belastung verhindern
Die Einführung einer AV-Pflicht darf nicht dazu führen, dass Selbstständige einer Belastung ihres Einkommens von über 50 Prozent ausgesetzt werden. Dadurch werden Gründungen unattraktiv. Die Einführung der AV-Pflicht erfordert aus unserer Sicht also auch eine Beendigung der Ungleichbehandlung von Selbstständigen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
- Keine überzogenen Anforderungen an Opt-out-Produkte
Die Anforderung an Opt-out-Produkte, dass sie zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen müssen, halten wir für unrealistisch, da auch die gesetzliche Rentenversicherung diese Garantie nicht geben kann. Entsprechend ist es wichtig, die Anforderungen an die Produkte für das Opt-out realistisch zu gestalten und echte Alternativen neben der Rentenversicherung zu ermöglichen.
- Rechtssichere und effiziente Verfahren gewährleisten
Zur Kontrolle der Altersvorsorgepflicht erhält die Rentenversicherung erstmals umfangreiche Daten über Millionen von Selbstständigen. Es wird ein Datenaustausch zwischen der Finanzverwaltung und der Deutschen Rentenversicherung nötig. Vor Einführung der AV-Pflicht muss deshalb für alle Selbstständigen zwingend Rechtssicherheit im Bereich der Statusfeststellung geschaffen werden. Dafür braucht es branchenspezifische Positivkriterien für die Festellung des Selbstständigkeitsstatus.
Du bist in deiner Rolle als Vorstandsvorsitzender des VGSD aktiv am politischen Prozess beteiligt. Wie schätzt du die Lage aktuell ein?
Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass die Altersvorsorgepflicht für Freelancer und Selbstständige 2021 eingeführt wird. Die Umsetzungspläne sind dafür noch nicht konkret genug und die Situation um Corona hat das Thema überschattet. Die aktuelle Lage ist übrigens auch bezeichnend für die Ungleichbehandlung, die Selbstständige häufig erfahren.
Viele sind bereit, in die staatlichen Sozialsicherungssysteme einzuzahlen und tun dies sogar bereits – das gilt auch für die AV-Pflicht. Wenn wir das tun, möchten wir aber auch die gleichen Gegenleistungen erhalten. Aktuell zeigt die Lage in der Corona-Krise leider genau das Gegenteil. Auch Selbstständige, die bereits freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, profitieren nicht in gleichem Maße wie ein Angestellter (unpassende und geringe Hilfen vs. Kurzarbeitergeld).
Der aktuelle Gesetzesentwurf weist hier leider noch deutliche Schwächen auf.
Was können Selbstständige konkret tun? Gibt es Wege, um sich auf das kommende Gesetz vorzubereiten?
Wie gesagt, bis eine Altersvorsorgepflicht wirksam wird, kann es noch einige Zeit dauern. Meine Empfehlung lautet daher, sich von den Plänen nicht verunsichern zu lassen.
Ich warne vor Versicherungsmaklern, die bereits zu bestimmten Anlagen raten, die angeblich vor einer Altersvorsorgepflicht schützen.
Selbstständige und Freiberufler sollten sich durch die geplanten Änderungen nicht von der privaten Altersvorsorge abhalten lassen. Hierbei ist es wichtig sich divers aufzustellen und so früh wie möglich anzufangen.
Vielen Dank für das Interview, Andreas!