Du bist Freelancer und im künstlerischen oder publizistischen Bereich tätig? Dann hast du vielleicht schon einmal von der Künstlersozialkasse gehört: Sie bietet derzeit etwa 180.000 freischaffenden Kreativen sozialen Schutz. Wir erklären euch was die Voraussetzungen für einen Beitritt sind und die daraus entstehenden Vorteile.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse (KSK) existiert seit 1983. Sie soll freischaffende Kreative vor Altersarmut bewahren und bietet ihnen mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) eine Absicherung, die mit der gesetzlichen Sozialversicherung von Arbeitnehmer*innen vergleichbar ist. Über die KSK sozialversicherte Freelancer*Innen zahlen – im Gegensatz zu freiwillig versicherten Freelancer*innen – lediglich die Hälfte der gesetzlichen Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die KSK deckt die restlichen 50% , ähnlich wie der oder die Arbeitgebende bei Angestellten. Der Beitragszuschuss setzt sich aus einer Künstlersozialabgabe (30%), für die alle Unternehmer*innen aufkommen müssen, sofern sie künstlerische oder publizistische Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, sowie einem Zuschuss des Bundes (20%) zusammen.
Die KSK selbst ist kein Leistungsträger, sondern hat grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche: Einerseits ist sie für die Prüfung der Zugehörigkeit von Künstler*innen und Publizist*innen zum versicherungspflichtigen Personenkreis zuständig. Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgaben der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein und leitet diese weiter an die jeweiligen Versicherungsträger.
Für wen ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse ist besonders für Freelancer*innen im kreativen Bereich interessant: Voraussetzung für eine Versicherung bei der KSK ist das Nachgehen einer künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit in einem “erwerbsmäßigen Umfang”. Das bedeutet, es muss sich um eine auf Dauer angelegte Tätigkeit handeln, mit der der Lebensunterhalt verdient wird – eine vorübergehende Tätigkeit wie zum Beispiel als Urlaubsvertretung ist nicht ausreichend.
Was bedeutet Künstler*in/Publizist*in?
Unter den Begriff “Künstler*in” fallen Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder leeren. Dazu zählen beispielsweise Grafik- und Audiodesigner*innen, Visagist*innen oder Trickzeichner*innen. Unter Publizist*innen versteht man Schriftsteller*innen, Journalist*innen aber auch Blogger*innen, die ihre Texte kostenlos auf eigenen, werbefinanzierten Internetseiten veröffentlichten und vom Verkauf der Werbeflächen leben.
Hier gibt es eine alphabetische Liste der KSK mit Tätigkeiten, die vom KSVG umfasst sind.
Geringfügigkeitsgrenze
Eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit gilt als erwerbsmäßig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro im Jahr überschritten wird. Bei Unterschreitung ist eine Nutzung der KSK in der Regel ausgeschlossen. Berufsanfänger*innen bilden hierbei aber einer Ausnahme: für sie ist in den ersten drei Jahren ihrer künstlerischen oder publizistischen Selbständigkeit eine Versicherung über die KSK möglich, auch wenn ihre Einnahmen unter diesem Betrag liegen.
Beschäftigung von Arbeitnehmenden
Außerdem zählt die Tätigkeit nur als selbständig, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt. Personen, die im Zuge der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, werden nicht nach dem KSVG versichert. Sonderfälle stellen aber Beschäftigungen dar, die zur Berufsausbildung erfolgen oder geringfügig sind.
Es bestehen jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach dem KSVG.
Wie tritt man der KSK bei?
Um der KSK beizutreten, wird ein Antragsformular der KSVG, welches hier zum Download zur Verfügung steht, ausgefüllt und eingereicht. Zudem wird ein Nachweis über die berufliche Qualifikation sowie Tätigkeit in Form von Zeugnissen, Ausbildungsnachweisen, Arbeitsproben, Verträgen und Abrechnungen fällig. Die Prüfung des Antrags durch die KSK dauert einige Monate. Um in diesem Zeitrahmen eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollte die bisherige Krankenversicherung aufrechterhalten werden. Zu viel gezahlte Beiträge werden aber auf Antrag rückwirkend zurückerstattet.
Wie hoch ist der Beitrag für die Künstlersozialkasse?
Da Kreative oft schwankende monatliche Einkünfte haben, werden die für die KSK fälligen Beiträge aus dem Jahresarbeitseinkommen (d.h. Betriebseinnahmen abzüglich der -ausgaben) kalkuliert. Für das Jahr 2021 sieht die Aufschlüsselung der Beitragssätze wie folgt aus: