Vielen scheint der Gedanke an eine Freiberuflichkeit attraktiv. Unabhängigkeit, Freiheit und flexible Arbeitszeiten machen die Selbstständigkeit durchaus schmackhaft. Dafür aber direkt den festen Job hinschmeißen und auf das sichere Einkommen verzichten? Das ist dann doch vielen zu heikel. Dabei ist dieser Schritt überhaupt nicht notwendig!
Bevor ihr vollständig den Sprung in die Selbständigkeit wagt, besteht die Option, vorerst parallel zur Festanstellung im Rahmen einer freiberuflichen Nebentätigkeit etwas Freelancer-Luft zu schnuppern.
Dadurch könnt ihr feststellen, ob das Freelancer-Dasein etwas für euch ist, Erfahrungen sammeln, erste Kunden gewinnen und eure Reputation aufbauen.
Hier erfahrt ihr alles was ihr über Teilzeit-Freelancing wissen solltet.
Wann gilt eine freiberufliche Tätigkeit als Nebenjob?
Ob eine freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit eingestuft wird oder nicht, kommt primär auf den Umfang an, in dem sie betrieben wird. Generell gilt sie dann als Nebenjob, wenn ihr eure Selbstständigkeit neben der zeitlich überwiegenden Tätigkeit, wie beispielsweise einem Angestelltenverhältnis, ausübt. Die Nebentätigkeit darf die Haupttätigkeit dabei im Zeitumfang nicht überschreiten.
Zusätzlich gelten bei Kranken- und Rentenversicherung für die Einordnung als Nebentätigkeit bestimmte Verdienstgrenzen.
Als freiberuflich nebentätig gilt nicht nur, wer parallel zum Angestelltenverhältnis einen freien Beruf ausübt. Ihr könnt auch während der Elternzeit, bei Arbeitslosigkeit, während des Studiums, neben Tätigkeiten im familiären Bereich oder einem Gewerbe als Haupteinnahmequelle freiberuflich nebentätig sein.
Um mit der Arbeit als Freiberufler:in zu beginnen, braucht ihr eigentlich nur eine Steuernummer und gegebenenfalls die Genehmigung eures Arbeitgebenden.
Meldung beim Finanzamt
Auch wenn die freiberufliche Tätigkeit nur in geringem Umfang ausgeübt wird – sie muss mit einem formlosen Schreiben beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Um das zu erledigen, bleiben euch nach Aufnahme der freiberuflichen Nebentätigkeit vier Wochen. Anschließend erhaltet ihr einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden muss, sodass die steuerliche Registrierung und die Vergabe einer Steuernummer erfolgen können.
Sobald man Kund:innen gewonnen hat und Aufträge bearbeitet werden, gibt es dann noch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Genehmigung des Arbeitgebenden
Laut Vertragsrecht muss der Arbeitgebende dann über die freiberufliche Nebentätigkeit informiert werden, wenn in eurem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart ist, die eine Meldung und Zustimmung der Tätigkeit beim Arbeitgebende erfordert.
Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgebenden besteht zudem, wenn die geplante Tätigkeit dessen Interessen tangiert. Prinzipiell wird er oder sie eure freiberufliche Nebentätigkeit nicht unbedingt ablehnen, solange folgende Punkte berücksichtigt werden:
- durch euren Nebenerwerb entsteht keine direkte Konkurrenz für den Arbeitgebenden
- eure Leistung in eurem Hauptjob wird durch die freiberufliche Nebentätigkeit nicht negativ beeinflusst
- Haupt- und Nebenjob sind klar voneinander abgrenzbar
- die Nebentätigkeit wird nicht während Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit ausgeübt
In der Regel ist es aber immer sinnvoll den oder die Chef:in in eine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit einzuweihen und sich das Einverständnis in schriftlicher Form bestätigen zu lassen.
Beamte sind hingegen in jedem Fall dazu verpflichtet, eine Genehmigung für einen Nebenjob einzuholen.
Einkommensteuer
Werdet ihr auf Grundlage des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung als nebenberuflich selbstständig eingestuft, fällt für euch als Freiberufler:in eine Gewerbesteuer grundsätzlich nicht an. Ihr müsst allerdings für die Einkommensteuern aufkommen. Deren Höhe richtet sich stark nach dem Umfang eurer Einkünfte bzw. eures Umsatzes – sie fällt erst an, wenn sich eure Einkünfte auf mehr als 410 Euro pro Jahr belaufen.
Überschreitet ihr im Zuge eurer freiberuflichen Nebentätigkeit den Steuerfreibetrag von 410 Euro, seid ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und müsst euren erworbenen Gewinn in der Anlage S angeben.
Um das finale Einkommen für die Einkommensteuer zu berechnen, können von den Einnahmen vorher alle Aufwendungen abgezogen werden, die mit eurer Tätigkeit in Verbindung stehen. Hierunter fallen zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien.
Beachtet zudem, dass ihr alle steuerrelevanten Unterlagen für mindestens zehn Jahre aufzubewahren habt.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf alle im Inland erzielten Umsätze erhoben. Wirtschaftlich betrachtet ist sie eine Mehrwertsteuer, die in Deutschland auf fast alle Dienstleistungen und Waren zu zahlen ist. Das bedeutet für euch, dass ihr auf alle Leistungen im Rahmen eurer freiberuflichen Tätigkeit die Umsatzsteuer aufschlagt. Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent.
Abhängig von der Art des freien Berufs kann unter Umständen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten. Seid ihr z.B. nebenbei im schöpferischen Bereich tätig, müsst ihr eventuell beispielsweise statt der üblichen 19 Prozent nur einen Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ausweisen.
Besonders relevant für euch wenn ihr nebenbei als Freelancer:in tätig seid, ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Beläuft sich euer voraussichtlicher Jahresumsatz auf weniger als 17.500 Euro und werden eure Einkünfte im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen – was bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit häufig der Fall sein dürfte – könnt ihr diese Regelung zum Freibetrag in Anspruch nehmen. Somit seid ihr folglich komplett von der Umsatzsteuer befreit und müsst sie nicht auf euren Rechnungen ausweisen, allerdings bekommt ihr dann auch keine Vorsteuer erstattet.
Stundengrenzen
Gemäß der IHK (Industrie- und Handelskammer) ist man regelmäßig nebenberuflich selbstständig tätig, wenn für diese Arbeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche investiert werden. Kommt es zu einer Überschreitung dieser Grenze, kann das Auswirkungen auf das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis haben. Jedoch sind die Regelungen hierbei je nach aktuellem individuellem Status unterschiedlich. Die jeweiligen Stundengrenzen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.