Freelancer vs. Freiberufler: was ist der Unterschied?

Freelancer, Freiberufler oder Selbstständige: Die Unterschiede einfach erklärt

Freelancer und Freiberufler: Sind das Synonyme? Zumindest werden sie oft so verwendet. Tatsächlich gibt es da aber gravierende Unterschiede -  sowohl  rechtlich, steuerlich als auch in der Arbeitsweise. In diesem Artikel erfährst Du, welche Unterschiede es gibt und wie Du herausfindest, welche Form der Selbstständigkeit zu Dir passt.

Maria Volz

Maria Volz

Mit SEO, Storytelling und Zielgruppenorientierung erstellt Maria Volz als freiberufliche Autorin wirkungsvolle Texte – von Fachartikeln und Webtexten über Whitepaper und E-Learning Storyboards.

Definition: Freelancer, Freiberufler und Selbstständige 

Bevor wir uns die Unterschiede im Detail ansehen, lass uns zuerst die Begriffe klären.

Selbstständigkeit

Selbstständig zu arbeiten bedeutet, beruflich unabhängig zu sein. Selbstständige sind nicht bei einem Unternehmen angestellt, sondern arbeiten auf eigene Rechnung, organisieren ihre Aufträge selbst und tragen Verantwortung für ihre Finanzen, Kunden und Projekte. Sowohl Freelancer als auch Freiberufler:innen fallen unter diesen Oberbegriff.

Freiberufler

Freiberufler:innen sind selbstständige Unternehmer:innen, die einen sogenannten „Katalogberuf“ ausüben. Welche Selbstständige als Freiberufler:innen gelten, ist im Einkommensteuergesetz (§18 EStG) definiert. Im Grunde sind es Tätigkeiten, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder beratend sind.

Freelancer

Freelancer sind Selbstständige, die projektbasiert für verschiedene Kunden arbeiten, oft zeitlich befristet. Sie sind flexibel und nicht an ein Unternehmen gebunden. Anders als Selbstständige im Allgemeinen, die auch ein Geschäft betreiben oder Produkte verkaufen können, bieten Freelancer vor allem Dienstleistungen an – zum Beispiel in IT, Strategie-Beratung,  Design oder Marketing. Je nach Art ihrer Tätigkeit können sie freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden.

Rechtliche Unterschiede zwischen Freelancern und Freiberuflern

Als Freelancer musst Du zuerst herausfinden, ob Deine Tätigkeit im “Katalogberuf” genannt wird - ob Du also Freiberufler:in bist, oder nicht. Demnach ergeben sich für Dich bestimmte Rechte und Pflichten.

Gewerbeanmeldung


Alle Freelancer melden ihre Selbstständigkeit immer beim Finanzamt an. Alle Freelancer, die keine Freiberufler:innen sind, melden zusätzlich ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an. 

Steuerliche Pflichten


Alle Freelancer müssen Einkommensteuer zahlen. Falls Dein Jahresumsatz über 22.000 € liegt, bist Du auch umsatzsteuerpflichtig.
Freelancer, die ein Gewerbe betreiben, zahlen zusätzlich Gewerbesteuer – es sei denn, ihr Gewinn liegt unter 24.500 € jährlich. Freiberufler:innen sind von der Gewerbesteuer befreit.

Sozialversicherung und Rentenpflicht


Alle Freelancer müssen sich selbst um ihre Kranken- und Pflegeversicherung kümmern.
Freiberufler:innen in künstlerischen oder publizistischen Berufen können sich über die Künstlersozialkasse absichern lassen, die einen Teil ihrer Renten- und Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. Gewerbliche Freelancer müssen ihre gesamte Sozialversicherung eigenständig finanzieren.

Haftung und Vertragsrecht

Alle Freelancer haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen. Freelancer, die ein Gewerbe betreiben, können durch eine haftungsbeschränkte Unternehmensform (z. B. UG) ihr privates Vermögen schützen. Freiberufler:innen haften immer persönlich, können aber durch klare Verträge das Risiko minimieren.

Buchführung und Verwaltungsaufwand

Freiberufler:innen haben es bei der Buchführung immer einfacher: Sie müssen nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, um ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Freelancer mit Gewerbe hingegen sind  zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen einen detaillierten Jahresabschluss erstellen. Aber keine Sorge – das wird erst ab einem Jahresumsatz von 600.000 € oder einem Gewinn von 60.000 € fällig. 

Hier arbeiten Freelancer und Freiberufler

Freelancer sind in ziemlich vielen Bereichen unterwegs – vor allem da, wo Flexibilität und Spezialwissen gefragt sind. Egal ob IT, Design, Marketing oder Beratung – überall dort, wo projektbasiert gearbeitet wird, kommen Freelancer ins Spiel. Besonders in kreativen und digitalen Jobs sind sie kaum wegzudenken: Webentwicklung, Texterstellung & Co. Aber auch im Projektmanagement, der IT oder in der Strategie-Beratung setzen viele Unternehmen auf Freelancer-Support, wenn’s mal eng wird oder spezielles Know-how gebraucht wird. 

Jobs der Freiberufler

Wenn man an Freiberufler:innen denkt, kommen vielen zuerst Ärzt:innen, Anwält:innen oder Steuerberater:innen in den Sinn – schließlich gehören sie zu den klassischen „Katalogberufen“. Doch das Spektrum der freiberuflichen Tätigkeiten ist weitaus größer und umfasst viele kreative, beratende und lehrende Berufe. Hier eine kleine Zusammenstellung:

Künstlerische und kreative Berufe:

  • Grafikdesigner:innen, Illustrator:innen, Fotograf:innen
  • Filmemacher:innen, Cutter:innen, Animationsspezialist:innen
  • Musiker:innen, Komponist:innen, Sprecher:innen (z. B. für Hörbücher oder Werbung)

Publizistische und sprachbezogene Berufe:

  • Autor:innen, Texter:innen, Journalist:innen, Redakteur:innen
  • Lektor:innen, Übersetzer:innen, Korrektor:innen

Beratende und lehrende Berufe:

  • Coaches, Trainer:innen, Dozent:innen, Online-Tutor:innen
  • Unternehmensberater:innen, Marketing- und PR-Berater:innen

Wissenschaftliche und technische Berufe:

  • IT-Berater:innen, Softwareentwickler:innen (wenn beratend oder kreativ tätig)
  • Ingenieur:innen, Architekt:innen

Tipp: Freiberufliche Tätigkeiten zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie eine individuelle geistige Leistung erfordern und keinen klassischen Gewerbebetrieb darstellen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Tätigkeit als Freiberuf gelten wird, kannst Du Dich beim Finanzamt oder bei der Künstlersozialkasse (KSK) danach erkundigen.  

Freiberufler und Freelancer mit  Gewerbe - geht beides gleichzeitig?

Viele Selbstständige üben sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus. Zum Beispiel kann ein Texter freiberuflich arbeiten, wenn er Artikel oder Werbetexte schreibt, aber zusätzlich ein Gewerbe anmelden, wenn er digitale Produkte wie E-Books verkauft. Wichtig ist, dass beide Einkunftsarten steuerlich getrennt behandelt werden. Die freiberuflichen Einkünfte bleiben von der Gewerbesteuer befreit, während für die gewerblichen Anteile Gewerbesteuer fällig werden kann. Falls das Finanzamt die Tätigkeiten als untrennbar einstuft, könnte es sein, dass alle Einnahmen als gewerblich gelten – daher ist eine klare Trennung in der Buchhaltung ratsam.

Welche Versicherungen brauchen Freelancer und Freiberufler?

Als Freelancer hast Du kein soziales Sicherheitsnetz wie Angestellte – umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz. Ein unerwarteter Schaden, eine längere Krankheit oder ein finanzielles Risiko kann schnell zur Belastung werden. Deshalb solltest Du Dich gut absichern. Für alle Freelancer gilt: Einige Versicherungen sind Pflicht, andere sind dringend zu empfehlen

Krankenversicherung

Freelancer – egal ob gewerblich oder freiberuflich – müssen sich krankenversichern. Der Unterschied: Freiberufler:innen im künstlerischen oder publizistischen Bereich können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) absichern und erhalten Zuschüsse. Gewerbliche Freelancer müssen ihre Beiträge vollständig selbst tragen.

Berufshaftpflichtversicherung

Für beide ist diese Versicherung zwar nicht grundsätzlich verpflichtend, aber in einigen Branchen vorgeschrieben. Sie schützt vor hohen Kosten, wenn durch Deine Arbeit ein Schaden entsteht – zum Beispiel ein Beratungsfehler oder ein technischer Defekt. Besonders Freiberufler:innen in medizinischen, juristischen oder beratenden Berufen sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Für die meisten anderen Freelancer:innen bleibt sie freiwillig, aber empfehlenswert.

Rentenversicherung

Freiberufler:innen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten Zuschüsse. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil, sodass nur die Hälfte der Beiträge selbst getragen werden muss. Gewerbliche Freelancer sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig und müssen privat vorsorgen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier gibt es keinen Unterschied: Weder Freelancer noch Freiberufler:innen sind automatisch abgesichert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt für alle Selbstständigen freiwillig – aber wichtig, um bei Krankheit oder Unfall trotzdem weiterhin für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu können.

Freelancer oder Freiberufler – was trifft auf Dich zu?

Nicht alle Freelancer sind automatisch Freiberufler:innen – und das ist ein wichtiger Unterschied. Denn je nachdem, in welche Kategorie Deine Tätigkeit fällt, ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.. Freiberufler:innen profitieren von einer einfacheren Buchführung und sind von der Gewerbesteuer befreit. Außerdem dürfen Sie sich bei der Künstlersozialkasse anmelden.  Wer nicht in die „Katalogberufe“ fällt, muss hingegen ein Gewerbe anmelden und unterliegt anderen Pflichten.

Damit es später keine bösen Überraschungen gibt, solltest Du frühzeitig klären, wie Deine Tätigkeit eingestuft wird. Das Finanzamt trifft die endgültige Entscheidung – im Zweifel ist es deshalb sehr wichtig, Dich dort oder bei der Künstlersozialkasse zu informieren.

Frequently Asked Questions

Freelancer ist ein allgemeiner Begriff für Selbstständige, die projektbasiert arbeiten. Freiberufler:innen hingegen gehören zu einer speziellen Gruppe von Selbstständigen, die laut §18 EStG wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder beratende Tätigkeiten ausüben. Der größte Unterschied liegt in der Gewerbeanmeldung: Freiberufler:innen müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer.

Das hängt von Deiner Tätigkeit ab. Übst Du einen freien Beruf aus (z. B. Texter:in, Grafikdesigner:in oder Berater:in), reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Falls Deine Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkannt wird, musst Du ein Gewerbe anmelden – das geht beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde.

Freiberufler:innen müssen keine Gewerbesteuer zahlen und können eine vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) nutzen. Gewerbliche Freelancer:innen hingegen müssen Gewerbesteuer zahlen, sobald ihr Gewinn 24.500 € pro Jahr übersteigt, und sind unter Umständen zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Grundsätzlich brauchen alle Freelancer eine Krankenversicherung und sollten sich mit Absicherungen wie Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge beschäftigen. Freiberufler:innen in künstlerischen oder publizistischen Berufen können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen und erhalten Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung. Gewerbliche Freelancer:innen müssen ihre Sozialversicherung komplett selbst finanzieren.

Ja, das ist möglich. Manche Selbstständige üben sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus. Wichtig ist, dass beide Tätigkeiten steuerlich getrennt behandelt werden. Falls das Finanzamt beide Bereiche als untrennbar einstuft, kann es sein, dass alle Einnahmen als gewerblich gelten.

Nein, die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse (KSK) ist freiwillig. Sie steht nur Freiberufler:innen aus künstlerischen oder publizistischen Berufen offen und übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung.

Die KSK reduziert die Sozialabgaben erheblich, da sie 50 % der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge übernimmt – ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Angestellten. Zudem sind die Beiträge einkommensabhängig: Wer am Anfang wenig verdient, zahlt entsprechend geringere Beiträge, bleibt aber trotzdem abgesichert. Das ist besonders für Freiberufler:innen in den Anfängen oder in Flautezeiten ein wichtiger Vorteil.

Ja, es gibt einige Dinge zu beachten: Die KSK prüft regelmäßig, ob Deine Tätigkeit weiterhin als künstlerisch oder publizistisch eingestuft wird. Zudem musst Du hauptberuflich selbstständig tätig sein und einen Mindestumsatz erzielen (derzeit mindestens 3.900 € pro Jahr). Auch Deine Beiträge sind einkommensabhängig – verdienst Du mehr, zahlst Du höhere Beiträge. Ein weiterer Punkt: Eine Abmeldung aus der KSK ist nicht ohne Weiteres möglich. Wer sich einmal versichert hat, bleibt in der Regel Mitglied, solange die Tätigkeit fortgeführt wird. Nebenberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten könnten außerdem problematisch werden, wenn sie den Hauptanteil Deines Einkommens ausmachen.