Anmeldung beim Finanzamt: Die Entscheidung sich selbstständig zu machen hängt mit einigen grundsätzlichen Fragen  zusammen, die man vorab für sich beantworten sollte. Welche Fragen das sind, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst. Wenn Du damit zu dem Schluss gekommen bist, dass du den Schritt in die Selbstständigkeit gehen möchtest, sagen wir zuerst einmal herzlichen Glückwunsch. Kein Zweifel – es warten tolle Erfahrungen auf Dich! Du wirst die Zukunft der Arbeit gestalten und Dich persönlich und beruflich sehr schnell weiterentwickeln.

Allerdings gehören zum Freelancer-Alltag auch eine Reihe administrativer Aufgaben, die – wir sagen es ehrlich – eine Herausforderung sein können. Damit du auf der Suche nach den bürokratischen To Do’s nicht sofort wieder aufgibst, wollen wir Dir hiermit eine Hilfestellung geben, um deine ersten Schritte im Bürokratie-Dschungel Deutschland erfolgreich zu meistern.  

Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. 

Um sich beim Finanzamt als Freiberufler zu melden, genügt ein formloses Anschreiben an das für Dich zuständige Finanzamt in deinem Bezirk. In dem Anschreiben gibst du deine Steuernummer an und welchen Beruf du ausführen willst. Das Finanzamt schickt dir daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, den du ausgefüllt zurücksenden musst.

Den Fragebogen findest du auch auf der Homepage des jeweiligen Finanzamts, z.B. hier auf der Webseite des Finanzamts München. Der Fragebogen muss dann per Post ans Finanzamt geschickt werden.

Über ELSTER besteht die Möglichkeit das Formular auch online einzureichen. Hier ist allerdings eine vorherige Registrierung erforderlich. Für deine Steuererklärung lohnt sich eine Registrierung langfristig aber vermutlich sowieso. Für die Registrierung bei ELSTER solltest Du ein paar Tage einkalkulieren, da du zuerst Dokumente mit der Post erhälst, um die Registrierung abzuschließen.

Alternativ kannst du auch unser Online-Formular nutzen, dass dir über unseren Partner Accountable die Beantragung deiner Steuernummer erheblich vereinfacht. 

Steuernummer beantragen

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Selbständigkeit. Die Einteilung in Freiberufler oder Gewerbetreibender erfolgt vom Finanzamt anhand der im Fragebogen ausgefüllten Tätigkeitsbeschreibung. Die Form der Selbständigkeit hat einige Auswirkungen auf Steuer- und Meldepflichten.

Freiberufler: 

Wenn das Finanzamt Deine Tätigkeit als freien Beruf anerkennt, ist die Anmeldung mit dem Einsenden des Fragebogens bereits offiziell. Du erhältst daraufhin deine Steuernummer und bist damit beim Finanzamt als Freiberufler registriert. Als Freiberufler bist du lediglich einkommenststeuerpflichtig und musst für den Jahresabschluss eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.

Gewerbetreibender: 

Wer vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft wird, hat einen etwas längeren Prozess vor sich. Nach der Anmeldung beim Finanzamt, muss man als Gewerbetreibender ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt, bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer anmelden. Davor sind zusätzliche Schritte zum Beispiel bei der Wahl der Gesellschaftsform (GmbH, GbR, usw.) und der Eintragung im Handelsregister notwendig. Je nach Standort entstehen hier unterschiedlich hohe Kosten.

Neben der Gewerbeanmeldung und der Abgabe von Gewerbesteuer fallen einige weitere Pflichten an, die dem Freiberufler erspart bleiben:

  • man unterliegt der Gewerbeaufsicht
  • es gelten die Vorschriften des Gewerberechts
  • es gelten die Vorschriften des Handelsrechts
  • es besteht Kammermitgliedschafts-Pflicht
  • es besteht Buchführungspflicht (und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens)

Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung findest du hier: https://www.gewerbeanmeldung.de/

Eine Klassifikation ist als Freelancer, der zunächst einmal allein arbeiten möchte, also durchaus wünschenswert.

Wie nimmt das Finanzamt die Entscheidung genau vor? 

In Artikel § 18 des Einkommensteuergesetz wird zwar von “selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten.” gesprochen und auch ein Katalog von Berufen aufgeführt. Diese Liste ist aber bei Weitem nicht vollständig, da vor allem neue Berufe darin nicht auftauchen.

Deshalb werden zu den freien Berufen auch eine Liste von “ähnlichen Berufen” gezählt, für die es aber keinen eindeutigen Katalog gibt. Entscheidend soll bei der Zuordnung sein, dass die Ausbildung und die konkrete berufliche Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sein muss.

Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen Freier Berufe beschreibt die typischen Eigenschaften Freier Berufe so:

  • auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
  • die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
  • von Dienstleistungen höherer Art
  • im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit

Gewerbebetriebe sind dagegen häufig in Industrie, Handwerk und Handel anzutreffen.

Es gibt jedoch auch Fälle, z.B. aus dem Bereich der Softwareanwendungen, die zeigen, dass bei einigen neuen und durchaus komplexen Berufsfeldern eine Klassifikation anhand der obigen Kriterien offensichtlich schwer fällt. Die Kriterien der Einordnung sind leider intransparent.

Hier ein Beispiel: 

“Wer sich hauptsächlich mit Systemsoftware und –technik befasst, übt in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit aus (vorausgesetzt im Leistungsangebot finden sich keine weiteren Schwerpunkte). Wer allerdings als Freelancer in diesem Bereich ausschließlich Anwendungssoftware wie mobile Apps programmiert, wird unter Umständen ein Gewerbe anmelden müssen.” (Gewerbeanmeldung.de)

Wie findest Du also heraus, ob du Freiberufler bist oder nicht? 

Wir können keine verlässlichen Aussagen zu den finalen Kriterien des Finanzamts treffen. Aber wir haben eine Plattform mit über 10.000 Freelancern in Deutschland. Unsere Daten können Dir eine Idee geben, wie die bisherige Verteilung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern in deiner Berufskategorie aussieht. Bei einigen scheint die Situation recht eindeutig zu sein (Aber wie gesagt – nichts ist sicher). Bei Anderen empfiehlt sich eine genauere Recherche.

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Die gute Nachricht: Die Mehrheit der Freelancer auf Malt sind Freiberufler. Wenn du als in einem digitalen Feld arbeitest, hast auch du gute Chancen als Freiberufler eingestuft zu werden.

In manchen Berufskategorien wie IT oder Projektmanagement ist der Anteil von Gewerbetreibenden jedoch höher als im „kreativen“ Bereich. Wenn du dir nicht sicher bist, informiere dich vorab unverbindlich bei deinem Finanzamt, bevor du das Formular mit deiner Tätigkeitsbeschreibung ausfüllst.

Auch eine Google-Suche passend zu deinem Leistungsspektrum kann hilfreich sein, um von Erfahrungsberichten zu lernen und so viel wie möglich über die Kriterien in deinem Berufsfeld herauszufinden.