ls Freiberufler:innen habt ihr die Qual der Wahl: Sollen die geschäftlichen Transaktionen über das Privatgirokonto laufen oder soll für die freiberufliche Tätigkeit doch lieber ein separates Geschäftskonto eingerichtet werden? Die meisten Banken unterteilen ihren Kundenbestand prinzipiell nur in zwei große Gruppen: Geschäftskund:innen und Privatkund:innen. Die Grenze wird hierbei in der Regel bei der Selbstständigkeit gezogen. Wer also beim Gewerbeamt als selbstständig gemeldet ist, zählt aus Perspektive der Bank eigentlich zur ersteren Kategorie.
Ist ein Geschäftskonto Pflicht?
Nein, es ist möglich, als Freiberufler:in auch weiterhin das Privatkonto für geschäftliche Angelegenheiten zu verwenden. Sofern ihr Funktionen wie das Lastschriftverfahren nicht unbedingt benötigt, bringt ein privates Konto keinerlei Nachteile mit sich.
Optional könnt ihr als Freelancer:in also selbstverständlich auch einfach ein zweites separates Privatkonto für eure geschäftlichen Buchungen nutzen. Somit lassen sich nahezu alle Vorteile eines Geschäftskontos ebenso in Anspruch nehmen. Hierbei solltet ihr jedoch im Vorfeld darauf achten, dass das jeweilige Girokonto auch Freiberufler:innen einschließt. Solche speziellen Konten sind im Normalfall eher selten.
Der Unterschied zwischen Privatkonto und Geschäftskonto
Das Geschäftskonto kann auf dem Namen des Unternehmens laufen. Ist der oder die Freiberufler:in nicht allein tätig, kann hier auch eine oder ein zweiter Kontobevollmächtigte:r eingetragen werden. Dies ist für ein Privatkonto aber ebenso möglich.
Geschäftskonten können jedoch auch bei speziellen Banken eröffnet werden, die sich als reine Partner der Wirtschaft verstehen und für private Kund:innen gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Vorteile eines Geschäftskontos
Auch wenn faktisch keine Verpflichtung für ein separates geschäftliches Girokonto besteht, ist es trotzdem empfehlenswert, ein solches bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu eröffnen.
Saubere Trennung aller Buchungen für die Buchhaltung
Wird für geschäftliche Transaktionen das private Konto verwendet, läuft man schnell Gefahr den Überblick darüber zu verlieren, welche Buchungen “privat” sind und welche der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Mit einem Geschäftskonto hingegen lässt sich anhand des Kontostands relativ einfach und schnell ein Überblick über den wirtschaftlichen Verlauf eurer Selbstständigkeit machen. Viele Freiberufler:innen nutzen zudem bei der Buchhaltung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an, die vom Grundprinzip her dem Kontostand bzw. -verlauf ähnelt. Daher ist es aus buchhalterischer Sicht für Freiberufler:innen sinnvoll, ein separates Girokonto zu eröffnen, denn es wird euch bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung eine Hilfe sein.
Hinzu kommt, dass Gebühren und Kosten für das Konto nur bei einem Geschäftskonto steuerlich absetzbar sind.
Bessere Finanzplanung
Auch für die persönliche Finanzplanung spielt die Trennung von Geschäfts- und Privatkonto eine wichtige Rolle. Sind alle Buchungen auf einem Konto gemischt, blickt man schnell nicht mehr durch, wie viel Geld für private Zwecke zur freien Verfügung steht. Mit separaten Konten könnt ihr hingegen monatlich einen festen Betrag auf euer Privatkonto überweisen und erlebt keine bösen finanziellen Überraschungen.
Umfangreichere Leistungen
Als Inhaber:in eines Geschäftskontos profitiert ihr von Zusatzleistungen, die euch bei einem normalen Girokonto nicht zustehen. Dazu gehören (je nach Bank) beispielsweise:
- Schnittstellen zu Buchhaltungsprogrammen
- spezielle Online-Bezahlverfahren für eure Kund:innen
- Kontokorrentkredite
- inkludierte Rechnungssoftware
- Einrichtung von Lastschriftverfahren
Besserer Stand bei Banken
Zwar verbieten Banken die Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke nicht explizit, dennoch sehen sie dies nicht gern. Gerade bei einer erhöhten Anzahl an geschäftlichen Buchungen raten Banken auch Freiberufler:innen oftmals zu einem Geschäftskonto. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass sie für Geschäftskonten höhere Gebühren verlangen können. Im Gegenzug bedeutet das jedoch auch, dass ihr als Freiberufler:innen mit einem eigenen Geschäftskonto einen besseren Stand bei der jeweiligen Bank aufweist. Dies kann sich auch bei einer etwaigen Kreditaufnahme positiv auswirken, weil Banker:innen im Normalfall den Businessplan genau unter die Lupe nehmen. Ein eigenes Geschäftskonto unterstreicht dabei, wie wichtig euch euer Geschäft ist.
Nachteile eines Geschäftskontos
Der einzige wirkliche Nachteil eines Geschäftskontos liegt darin, dass die Konditionen von Privatkonten meistens attraktiver ausfallen. So werden gerade bei Onlinebanken zahlreiche Girokonten angeboten, die keine allgemeine Kontoführungsgebühren mit sich bringen. Auch die weiteren Kosten fallen bei Firmenkosten oft anders aus. So sind beispielsweise EC-Karten nicht immer kostenfrei und es fallen je nach Kontomodell höhere Gebühren für Buchungen und Kreditkarten an.
Eröffnung eines Geschäftskontos
Der Prozess der Anmeldung eines Geschäfts-Girokontos für Freiberufler:innen oder Selbstständige ist recht einfach. Als Freelancer:in benötigt ihr euren Reisepass oder Personalausweis. Kleingewerbetreibende brauchen zusätzlich den Gewerbeschein vom Gewerbeamt.
Was gibt es bei der Auswahl eines Geschäftskontos zu beachten?
Wenn ihr euch grundsätzlich für ein Geschäftskonto interessiert, solltet ihr euch vorher ein paar Überlegungen bezüglich eurer Bedürfnisse machen.
Finanzielle Engpässe können beispielsweise gerade als Freiberufler:in immer wieder auftreten. Braucht ihr die Option eines Dispokredits um eventuelle Durststrecken bequem überbrücken zu können?
Beinhaltet eure Tätigkeit regelmäßige Bareinnahmen? In diesem Fall ist es wichtig, sich vorher über die Möglichkeiten von Bareinzahlungen und die entsprechenden Gebühren zu informieren.